Terroristen sind verabscheuungswürdige
Menschen. Sie töten Unschuldige und begründen dies wahlweise mit zu
menschenverachtenden Ideologien umgedeuteten Religionen oder
Weltanschauungen. Beinahe genau so widerlich jedoch sind die
Trittbrettfahrer des Terrorismus, die auf dem Feuer der Furcht ihr
schales Süppchen kochen. Oftmals, so beweisen es die Aussagen der
Festgenommenen, handelt es sich um labile, geltungssüchtige Burschen.
Unbeeindruckt von ihrem Gewissen, verängstigen sie zurzeit fast
täglich Tausende, wenn sie ein Kinopublikum mit einer Bombendrohung
aufschrecken oder bewusst einen Koffer herrenlos auf einem Bahnsteig
zurücklassen. Jeder so provozierte Terroralarm löst einen gewaltigen
Polizeieinsatz aus. Die Beamten müssen vom Schlimmsten ausgehen, auch
wenn die Erfahrung sie lehrt, dass es sich wahrscheinlich um einen
Fehlalarm handelt. Verlassen können sich die Beamten darauf nicht –
schließlich braucht es für ein Blutbad lediglich einen entschlossenen
Attentäter. Wenn wir über schärfere Gesetze gegen den Terror
diskutieren, sollten wir auch über die Trittbrettfahrer reden.
Allerdings gilt in diesem Fall: Schon das Ausschöpfen bestehenden
Rechts könnte abschreckende Wirkung entwickeln. Für Trittbrettfahrer
sieht unser Gesetz Freiheitsstrafen vor.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303