Die Türkei hat den Deutschen Bundestag davor
gewarnt, die Vertreibung und Vernichtung von Armeniern durch die
Türkei als Völkermord zu verurteilen. „Es ist nicht Aufgabe der
nationalen Parlamente, über die Geschichte zu urteilen“, sagte der
türkische Botschafter in Deutschland, Hüseyin Avni Karslioglu, der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montagausgabe).
„Genozid“ sei ein durch die Genfer Konvention definierter
Rechtsbegriff, über den nur ein internationales Gericht entscheiden
könne, betonte Karslioglu. Bei Politikern sei nicht auszuschließen,
„dass sie mit politischen oder religiösen Motiven handeln“, erklärte
der Botschafter. Es sei „fragwürdig, wie der Bundestag mit einer
Entschließung, in der diese Ereignisse als ,Völkermord– bezeichnet
werden, zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und
Armenien beitragen“ könne, sagte Karslioglu. Vielmehr sollten „zwei
Völker dazu ermuntert werden, im Hinblick auf diesen tragischen
Abschnitt der Geschichte zusammenzuarbeiten“. Er verwies auf Ankaras
Vorschlag einer gemeinsamen Historikerkommission.
KONTEXT:
Ursprünglich hatte der Bundestag schon im Jahr 2015 mit einer
Resolution auf die Verbrechen vor 100 Jahren im damaligen Osmanischen
Reich eingehen wollen. Die Koalition brachte einen schon formulierten
Entwurf mit Rücksicht auf die Türkei aber nicht zur Abstimmung. Nun
ist geplant, dass der Bundestag am 2. Juni die Resolution
verabschieden wird. Im Ersten Weltkrieg wurden im Osmanischen Reich
bis zu 1,5 Millionen Armenier und andere Christen ermordet.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621