Die Union hat sich auf wesentliche Korrekturen
beim Betreuungsgeld geeinigt. Wie die in Düsseldorf erscheinende
„Rheinische Post“ (Samstagsausgabe) unter Berufung auf Teilnehmer
einer Sondersitzung der Unionsfraktionsführung mit
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und
Familienpolitikern am Freitagvormittag berichtet, soll die
Auszahlung des Betreuungsgeldes an die Pflicht zu medizinischen
Vorsorgeuntersuchungen der Kinder geknüpft werden. Eine entsprechende
Arztbescheinigung oder ein Eintrag im „gelben Heft“ sollen Eltern dem
Amt vorlegen. Außerdem zeichnete sich bei dem Treffen eine
„Optionslösung“ bei der Auszahlung ab. Demnach können die Eltern
wählen, ob sie den Zuschuss in bar ausbezahlt bekommen wollen oder
der Zuschuss mit einem Bonus von 10 bis 20 Euro pro Monat direkt in
eine Riester-Rente eingezahlt werden soll. Damit wolle die Union die
private Rentenvorsorge stärken und auf die FDP zugehen, die das
Betreuungsgeld skeptisch sieht und ein Gutscheinmodell favorisiert,
hieß es. Im Gespräch ist außerdem, dass das Betreuungsgeld erst ab
dem 15. Lebensmonat des Kindes ausbezahlt wird, damit Doppelzahlungen
bei Alleinerziehenden, die zugleich Elterngeld beziehen, vermieden
werden. Die Union will nun zügig mit der FDP über die Vorschläge
beraten. Mitte Oktober soll das Gesetz im Bundestag abschließend
beraten werden.
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