Um direkte Zahlungen des Bundes an die Kommunen
für die Flüchtlingsversorgung zu ermöglichen, debattiert die
Berliner Koalition über eine Grundgesetzänderung. „Wenn der Bund mehr
Geld gibt, muss gleichzeitig durch eine Vereinbarung mit den Ländern
sichergestellt werden, dass das zusätzliche Geld für Flüchtlinge
komplett bei den Kommunen ankommt“, sagte der Chefhaushälter der
Unionsfraktion, Eckhardt Rehberg, der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Sind die Länder zu einer
stringenten Vereinbarung nicht bereit, muss über eine
Grundgesetzänderung diskutiert werden, mit dem Ziel, dass dann der
Bund direkt Geld für Flüchtlinge an die Kommunen durchreichen kann“,
sagte der CDU-Politiker. Nordrhein-Westfalen etwa trage bisher nur 30
Prozent der Flüchtlingsausgaben seiner Kommunen. Nach der Verfassung
sind direkte Zahlungen des Bundes an die Kommunen nur in eng
definierten Ausnahmefällen zugelassen. Die von den Grünen
mitregierten Länder seien bereit, einer Grundgesetzänderung
zuzustimmen, falls diese nötig werde, sagte die Grünen-Politikerin
Anja Hajduk der Zeitung. „Eine Verfassungsänderung darf kein Tabu
sein“, sagte auch Hajduk.
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