In den Streit zwischen Bund und SPD-geführten
Ländern über den geplanten Steuerbonus für Hausbesitzer, die in die
energetische Gebäudesanierung investieren, kommt Bewegung.
Hauseigentümer und Mieter sollen nach einem Vorschlag der
Fraktionsführung der Union im Bundestag die Investitionsausgaben
künftig direkt von ihrer Steuerschuld und nicht vom zu versteuernden
Einkommen abziehen können. „Wer in die energetische Gebäudesanierung
investiert, soll seine Ausgaben dafür innerhalb von zehn Jahren von
der Steuerschuld abziehen können“, sagte Unionsfraktionsvize Michael
Meister der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Donnerstagausgabe). „Wenn die SPD-geführten Länder die
Gleichbehandlung großer und kleiner Einkommen wollen, werden wir die
Einigung daran nicht scheitern lassen. Wir sind bereit, die
steuerliche Abzugsfähigkeit einer Investition auch von der
Steuerschuld zu akzeptieren.“ Die Union will damit eine der zentralen
Forderungen von SPD und Grünen erfüllen. Der Steuerbonus sollte
bereits vor einem Jahr beschlossen werden. Die SPD-regierten Länder
blockierten ihn jedoch im Bundesrat. Entgegen kommt die Union den
Bundesländern auch in einem weiteren Punkt: Investoren sollen ihre
Sanierungskosten auch dann steuerlich absetzen können, wenn sie nur
einzelne Projekte in einem Haus und nicht das gesamte Haus betreffen.
„Wir wollen, dass auch Hauseigentümer oder Mieter, die nur einzelne
Teile eines Hauses sanieren wie etwa Heizungsanlagen, den Steuerbonus
in Anspruch nehmen können“, sagte Meister. „Hier erwarten wir aber,
dass die Investition besondere energetische Anforderungen erfüllt.
Außerdem werden wir die Förderung so deckeln, dass die
Mindereinnahmen nicht aus dem Ruder laufen.“ Auch die Länder müssten
zudem ihren Anteil an den Steuerausfällen von jährlich 1,5 Milliarden
Euro übernehmen, sagte Meister. „Insbesondere die SPD-regierten
Länder sind der Meinung, sämtliche Steuerausfälle sollten zu Lasten
des Bundes gehen. Das können wir nicht akzeptieren.“
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