Rheinische Post: Universitäten in NRW kritisieren neuen Entwurf für Hochschulgesetz

Die nordrhein-westfälischen Universitäten
halten die Änderungen am Entwurf des Hochschulgesetzes nicht für
ausreichend. „Eine Reihe von dunkelroten Punkten sind ja erhalten
geblieben“, sagte die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der
Universitäten, Ursula Gather, der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe): „Dazu gehört vor allem die
Möglichkeit, Teile der Haushaltsmittel einzubehalten.“ Das sei „eine
ungeeignete Sanktion“, kritisierte Gather, die Rektorin der
Technischen Universität Dortmund ist: „Diese Mittel erhalten die
Universitäten zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Wie sollen sie diesen
nachkommen, wenn ihnen die Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen?“
Zudem sei die Verwendung der Steuermittel bereits jetzt „völlig
transparent“: „Den Jahresabschlüssen ist selbstverständlich zu
entnehmen, was mit dem Geld geschieht.“ Das Wissenschaftsministerium
hatte in dem neuen Entwurf unter anderem den Plan aufgegeben,
einzelnen Fachbereichen das Promotionsrecht entziehen zu können.
Zudem sollen die Hochschulen erst nachträglich über
Forschungsprojekte informieren müssen, die mit Drittmitteln gefördert
worden sind.

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