Rheinische Post: Verbraucherschützer fordern Gesetz gegen Gebühren-Wucher bei der Nutzung von Geldautomaten

Der Chef des Bundesverbandes der
Verbraucherzentralen, Gerd Billen, hat die Regierung aufgefordert,
die Gebühren bei Barabhebungen an Geldautomaten gesetzlich auf einen
Euro zu beschränken. „Wir brauchen eine gesetzliche Obergrenze für
Barabhebung an Geldautomaten“, sagte Billen der „Rheinischen Post“
(Samstagausgabe). Die Gebühr dürfe einen Euro nicht übersteigen, wenn
man bei einer anderen Bank als seiner Hausbank Geld am Automaten
zieht, so Billen. Das Kartellamt habe festgestellt, dass die Kosten
für eine solche Transaktion deutlich unter einem Euro lägen. Billen:
„Fünf oder sieben Euro für die Nutzung eines Automaten zu nehmen, ist
schlichter Wucher.“

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