Rheinische Post: Verbraucherschützer Müller fordert Steuerbonus bei Spende von Online-Retouren

Deutschlands oberster Verbraucherschützer,
Klaus Müller, hat steuerliche Erleichterungen für Online-Händler
gefordert, die retournierte Waren an gemeinnützige Organisationen
spenden statt sie zu vernichten. „Dass funktionsfähige und neuwertige
Produkte systematisch vernichtet werden, ist schwer erträglich“,
sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) der
Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Die zurückgegebenen Waren
müssten anderweitig verwendet werden. „Dafür müssen Anreize
geschaffen werden. Zum Beispiel das Spenden von Produkten an
gemeinnützige Organisationen steuerlich zu erleichtern“, forderte
Müller. Für Produkte, die Internet-Händler wie Amazon kostenlos an
Hilfsorganisationen abgeben, müssen sie in Deutschland bisher den
vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zahlen. Wegen dieser
Zusatzkosten ist der Anreiz für viele Online-Händler groß, schwer
wiederverkäufliche Waren einfach zu vernichten statt sie zu spenden.
„Das Problem hat seine Wurzel auch bei den großen Mengen von
Produkten zweifelhafter Qualität, die heute über Online-Marktplätze
vertrieben werden“, sagte vzbc-Chef Müller Verbraucher könnten
mangelnde Qualität nur schwer erkennen. „Wir brauchen eine striktere
Kontrolle von Produktsicherheit und Qualität“, sagte der vzbv-Chef.
„Außerdem brauchen wir langlebigere Produkte und eine bessere
Verbraucherinformation über diese Aspekte – und nicht zuletzt kann
jede und jeder sich vor dem Kauf auch mal fragen: Brauche ich das
wirklich?“

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