Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU)
hat für die Zeit nach Weihnachten darauf hingewiesen, dass es kein
Recht auf Umtausch von Geschenken gibt. „Wenn ein Händler seine Ware
zurücknimmt und den gezahlten Preis erstattet, dann geschieht das aus
reiner Kulanz“, sagte Aigner der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe).
Genauso gut könne er auch einen Warengutschein ausgeben oder
bestimmte Waren ganz vom Umtausch ausschließen. Eine gesetzliche
Regelung zugunsten der Verbraucher lehnte die Ministerin ab: „Wenn
sich ein Kunde im Geschäft für eine bestimmte Ware entscheidet und
diese kauft, dann schließt er mit dem Händler einen Kaufvertrag. An
diesen Vertrag ist der Käufer ebenso gebunden wie der Verkäufer und
beide Seiten müssen sich grundsätzlich auf die Bestandskraft des
Vertrages verlassen können.“
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