Rheinische Post: Verpasste Chance

Ein Kommentar von Eva Quadbeck:

Die meisten bioethischen Debatten wurden als Sternstunden des
Parlaments gefeiert, an deren Ende die Abgeordneten zu wohl
ausgewogenen Entscheidungen kamen. Es ist kein Zufall, dass die
Debatte um die Gentests an Embryonen nicht als Sternstunde in die
Geschichtsbücher eingehen wird. Die Positionen waren zu verhärtet,
als dass im Bundestag ernsthaft gerungen wurde. Dabei wurde eine
Chance verpasst. Der Kompromiss-Antrag, der die PID für
Einzelschicksale in engen Grenzen zulassen wollte, wurde durch das
Abstimmungsverfahren praktisch aus dem Rennen genommen. Dabei hätte
diese Regelung Eltern wiederholte Totgeburten und das Sterben des
Kindes gleich nach der Geburt erspart. Mehr nicht. Nun gilt ein
Gesetz, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet. Künstlich
erzeugte Embryonen sollen künftig auch auf schwere erbliche
Krankheiten getestet werden können, die erst im Laufe des Lebens
ausbrechen. Der Gesetzgeber zieht aber keine Grenzen, um welche
Krankheiten es sich handelt und ob auch eine Erkrankung jenseits des
50. Geburtstags darunter fällt. Die Tatsache, dass über jeden Fall
eine Ethikkommission entscheiden soll, zeigt wie unwohl es dem
Gesetzgeber bei seiner Entscheidung ist.

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