Rheinische Post: Vorsicht bei Sanktionen Kommentar Von Martin Kessler

Es ist gut, dass die USA ein Gesetz haben, das
automatisch Sanktionen gegen Länder auslöst, die mit chemischen
Waffen hantieren. Im Fall des Nervengifts Nowitschok handelt es sich
um den chemischen Angriff auf eine Person, die den Schutz eines
westlichen Landes, eben von Großbritannien, genießt. Klar also, dass
die Briten und ihre engsten Verbündeten, darunter auch die USA, aktiv
werden müssen. Allerdings bedarf es beim Angriff auf den
Doppel¬agenten Skripal und seine Tochter zumindest eindeutiger
Hinweise, dass der Auftrag aus Moskau stammt. Der Trick der
Amerikaner, die Russen mit Sanktionen zu bedrohen, falls diese ihre
Unschuld nicht beweisen können, greift zu kurz. So schlimm der
Anschlag auch war, die Beweislage ist noch immer dürftig, oder die
Geheimdienste weigern sich zu sagen, was sie wissen. In jedem Fall
müssen die westlichen Alliierten diesen Anschlag weiter untersuchen
und die Vorwürfe gegen Russland erhärten. Wirksame Sanktionen sind
nur in diesem Fall erlaubt, auch wenn wir über den Angriff auf Leib
und Leben der beiden Russen zu Recht empört sind.

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