Der mit großen Erwartungen eingeführte
„Warnschuss-Arrest“ wird außerhalb von Bayern von den Gerichten kaum
genutzt. Laut einer Umfrage der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Dienstag-Ausgabe) wurden innerhalb der ersten
viereinhalb Monate bundesweit nur knapp 70 Verurteilungen gezählt,
davon 28 in Bayern. Viele Regionen verzeichneten danach nur einzelne
oder gar keine Arreste. Im bevölkerungsreichsten Land
Nordrhein-Westfalen gab es 24 Anordnungen zum „Warnschuss-Arrest“,
sechs waren es in Rheinland-Pfalz. Jeweils zwei zusätzliche Arreste
zu einer Bewährungsstrafe meldeten die Justizministerien in
Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Jeweils ein
Fall wurde bislang in Thüringen, Brandenburg und Schleswig-Holstein
registriert,keine einzige Verurteilung gab es in Sachsen und Bremen.
Keine Angaben machten Hessen, Hamburg, Niedersachsen,
Baden-Württemberg und Berlin, da dort die entsprechenden Statistiken
zum Teil erst im Herbst 2014 abrufbereit sind. Die Gewerkschaft der
Polizei begrüßte die neue Möglichkeit des Strafvollzugs. „Dieses
Mittel führt dazu, dass junge Leute sehr viel schneller vor Augen
geführt bekommen, was Folge ihres Handelns sein kann, wenn sie ihre
kriminelle Karriere fortsetzen“, sagte GdP-Chef Oliver Malchow der
Zeitung. Dagegen bewertete NRW-Justizminister Thomas Kutschaty den
„Warnschuss-Arrest“ kritisch: „Aus unserer Sicht handelt es sich um
eine populistische Maßnahme“, so die Einschätzung des SPD-Politikers.
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