Rheinische Post: Wie der „Warnschuss“ besser funktioniert = Von Gregor Mayntz

Der äußerst dosierte Umgang mit dem neuen
Warnschuss-Arrest zeugt nicht unbedingt davon, dass Deutschlands
Jugendrichter auf dieses zusätzliche Mittel sehnsüchtig gewartet
haben. Natürlich ist bei der ersten Zwischenbilanz zu
berücksichtigen, dass für eine Verurteilung zu einer
„Knast-Kostprobe“ ohnehin nur solche Täter in Betracht kamen, die
nach dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle am 7. März kriminell
wurden. Und leider vergeht, allen positiven Bemühungen der Justiz zum
Trotz, oft ohnehin zu viel Zeit von der Tat bis zur Verhandlung.
Deshalb ist es zu früh, den Stab über den vor allem bei SPD und
Grünen wenig geliebten „Warnschuss“ zu brechen. Denn nun muss sich in
der Praxis erweisen, was in der Theorie zum Erfolg führt: die
Warnstufe rot für alle Jugendlichen, die eine Bewährungsstrafe als
faktischen Freispruch begreifen. Wenn sie hingegen bis zu vier Wochen
Bekanntschaft mit dem Leben hinter Gittern machen, können sie das
Urteil nicht mehr als Ermunterung missverstehen, ihre kriminelle
Karriere fortzusetzen. Freilich ist es mit einer Wegsperr-Verwarnung
nicht getan: Die jungen Leute brauchen Begleitung, und zwar innerhalb
wie außerhalb der Gefängnis-Erfahrung.

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