Im Streit um den Weiterbetrieb von 89
Burger-King-Filialen in Deutschland hat die Yi-Ko-Holding Widerspruch
gegen eine Entscheidung des Landgerichts München eingelegt. Das
berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Justizkreise. Das
Gericht hatte entschieden, dass Yi-Ko ab sofort weder das Markenlabe
Burger King verwenden noch die Produkte unter dem Namen der
Fast-Food-Kette verkaufen darf, und damit dem Antrag von Burger King
auf eine Einstweilige Verfügung stattgegeben. Burger King hatte den
Franchise-Vertrag wegen gravierender Verstöße gegen
Hygiene-Vorschriften sowie arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen
fristlos gekündigt.
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