Die Zahl der abgeschlossenen
Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber in Mindestlohnbranchen, die zu
geringe Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten gezahlt
haben, ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Das geht
aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der
Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) vorliegt. Demnach hat die
zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2009 Ermittlungen
gegen insgesamt 2980 Arbeitgeber abgeschlossen, die den
Sozialversicherungen Beiträge vorenthalten hatten. 2013 waren es
bereits 5101 Ermittlungsverfahren. Die Zahl der derzeit rund 6500
Mitarbeiter der Finanzkontrolle müsse „um ein Drittel aufgestockt
werden, wenn der flächendeckende Mindestlohn ab 2015 effektiv
kontrolliert werden soll“, sagte die Grünen-Politikerin Beate Müller
Gemmeke. Von den insgesamt 6500 Beamten gehen derzeit nur etwa 500
gegen Mindestlohn-Verstöße vor.
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