Ein Kommentar von Ulli Tückmantel:
Mit der Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft zugleich das
Ziel des Verfahrens gegen den mutmaßlichen Mörder des zehnjährigen
Mirco aus Grefrath festgesetzt: Olaf H. soll zu einer
lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das deutsche
Strafrecht kennt für Mord kein anderes Strafmaß. Ein Mörder, so sagt
es das Gesetz, ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des
Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um
eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen
tötet. All dies trifft laut Anklage auf Olaf H. zu. Die Ermittler
haben ihm nachgewiesen, dass er Mirco nicht aus angeblichem Frust
über einen Vorgesetzten getötet hat. Die Staatsanwaltschaft wirft
Olaf H. vor, das Kind im Kofferraum seines Autos missbraucht, es
anschließend zur Verdeckung des Verbrechens mit einer Plastikschnur
erdrosselt und mit einem Messer auf es eingestochen zu haben. Olaf H.
sei ein Feigling, hat der Leiter der Sonderkommission über den
Angeklagten gesagt. Es ist daher zu befürchten, dass Mircos Eltern
einen langen Prozess durchstehen müssen, bevor der Mörder ihres
Kindes seine gerechte Strafe erhält: lebenslang.
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