Zwei Demonstranten, die während des G20-Gipfels
in Hamburg von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen worden
sind, haben beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage eingereicht. Das
sagte eine Sprecherin des Gerichts der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). Nach dem Willen der Kläger solle
das Gericht den Polizeigewahrsam für rechtswidrig erklären, sagte die
Sprecherin. In der Krawallnacht von Freitag auf Samstag waren in
Hamburg 118 Menschen von der Polizei in Gewahrsam genommen worden.
Meistens ging es um Landfriedensbruch. Im Vorfeld des G-20-Gipfels
waren beim Verwaltungsgericht Hamburg 17 Verfahren zu angemeldeten
Demonstrationen anhängig. In fünf Fällen kam es zu Eilverfahren am
Oberverwaltungsgericht Hamburg.
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