Rheinische Post: Zweifel an Vergabepraxis für Hambach-Gutachten

Über die direkte Vergabe des Gutachtens zur
Räumung des Hambacher Forsts an die Kanzlei Baumeister hat es im
nordrhein-westfälischen Innenministerium zunächst unterschiedliche
Auffassungen gegeben. Das geht aus internen Akten des Ministeriums
hervor, über die die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Samstag)
berichtet. In einer handschriftlichen Gesprächsnotiz vom 5. Juli 2018
heißt es demnach zur geplanten Vergabe des Gutachtens: „Das
Regelverfahren ist eine freihändige Vergabe unter Aufforderung von
mindestens drei Bietern.“ Aus den Akten zum Hambacher Forst, die die
Landesregierung zeitweise öffentlich gemacht hatte, geht weiterhin
hervor, dass intern heftig gerungen wurde, um die Direktvergabe an
die Kanzlei Baumeister zu ermöglichen. In der internen E-Mail eines
Mitarbeiters heißt es nach dem Bericht der Zeitung: „Aus meiner Sicht
ergeben sich keine zwingenden Gründe daraus für eine Alleinstellung
der Kanzlei Baumeister dergestalt, dass nur diese aus fachlichen
Gründen in der Lage wäre, das zu beauftragende Gutachten zu
erstellen.“ Innen- und Bauministerium teilten dazu auf Anfrage mit,
es handele sich hierbei um einen üblichen Austausch zwischen den an
solchen Vorgängen beteiligten Stellen eines Ministeriums, nämlich der
Beschaffungs- sowie der Vergabestelle.

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