Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages
befasste sich in der gestrigen Sitzung mit den Ermittlungen gegen
einen Sportarzt in Blick auf Eigenblutbehandlungen am
Olympiastützpunkt (OSP) Erfurt. Ebenso spielen Anti-Doping Verfahren
gegen Athleten hierbei eine Rolle. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Sport und Ehrenamt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Klaus Riegert:
„Im laufenden Sportschiedsgerichtsverfahren ist aufzuklären, ob es
sich wirklich um eine verbotene oder um eine zwar zweifelhafte, aber
therapeutische Methode der Alternativmedizin gehandelt hat.
Bei der bedenklichen Eigenblutbehandlung von etwa 30 Athleten am
OSP wurden von dem Erfurter Sportmediziner bis 2008 geringe Mengen an
Blut (50 ml) entnommen, mit UV-Licht bestrahlt und dem Körper wieder
zugeführt. Nach jetzigem Kenntnisstand fällt die Methode zur
Infektbehandlung in einen Graubereich des Anti-Doping Regelwerkes und
ist erst ab dem 1.1.2011 eindeutig verboten.
Aufgrund berechtigter Zweifel wandte sich bereits im Jahr 2007 der
OSP Erfurt mit einer Anfrage an die Nationale Anti-Doping Agentur
Deutschland (NADA) und die Welt Anti-Doping Agentur (WADA). Auf die
Bitte einer Einordnung der fragwürdigen Methode erhielt man keine
klare Antwort. Im Zuge der Weiterentwicklung hat die WADA durch
Konkretisierungen im Anti-Doping Code erst 2011 die in Erfurt bis
2008 angewandte Methode eindeutig als verboten ausgewiesen. Die NADA
hat nun eine Expertengruppe mit der weiteren Klärung beauftragt.
Die Sportpolitiker der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen versuchen auf Kosten des Sports nunmehr politisches
Kapital aus der bislang unklaren Situation zu schlagen.
Der SPD-Antrag und die nicht formgerechte Initiative der Grünen
kommen zu einem Zeitpunkt, zu dem keine seriösen Forderungen
ableitbar sind. Die Scheinanträge der Opposition gründen auf einem
Aktionismus, der eine Vorverurteilung von Athleten und einem
Sportarzt billigend in Kauf nimmt. Der SPD-Antrag und die Forderungen
der Grünen verbinden ferner zu Unrecht die Finanzlage der NADA mit
den Ermittlungen am OSP Erfurt. Die von der Bundesregierung
geforderten Maßnahmen werden zudem längst durchgeführt bzw. sind z.T.
sogar schon abgeschlossen. Dahingehend sind die Ergebnisse der
Expertengruppe, wie auch der Staatsanwaltschaft und der
Sportschiedsgerichtsbarkeit abzuwarten. Erst dann können mögliche
politische Konsequenzen in Erwägung gezogen werden. Wir werden dann
klare, eindeutige Regelungen für die Zukunft treffen.“
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