Von Klaus Welzel
Folgt man dem gesunden Menschenverstand, der eben stärker das Herz
als die Logik berücksichtigt, so kann die Juristerei manchmal
unerträglich sein. Der „Held von Solln“, Dominik Brunner, starb, weil
er vier Schülern half, die von zwei Heranwachsenden bedroht worden
waren. Die Anwälte der Täter, die Brunner 22 schwere und 22 weitere
Verletzungen zufügten, sind jedoch dabei, aus dem Helden einen
Angreifer zu machen und aus dem Angreifer einen kranken Mann, der
sich übernommen hat. Denn seit Samstag ist bekannt, dass Brunner ein
zu großes Herz hatte – das aber im doppelten Sinn! -, und dass er
nicht an den unsäglichen Tritten gegen und auf seinen Kopf starb,
sondern an Herzversagen. Heute wird der S-Bahn-Fahrer aussagen,
womöglich wird er bestätigen, dass Brunner – aus Angst – zuerst
zuschlug. Doch all das ändert nichts an der Schuld der Täter. Fakt
bleibt: Brunner ist tot. Er würde leben, hätte ihm das Duo nicht die
Tritte zugefügt. Ob das nun via Herzversagen zum Tode führte oder
direkt durch einen eingetretenen Schädel – ist egal. Jedoch nicht für
die Straffindung. Aus dem Mordvorwurf könnte eine Körperverletzung
mit Todesfolge werden. Darauf stehen mindestens drei Jahre Haft. Und
auf Zivilcourage? Die Verhöhnung.
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