RNZ: Per Nachnahme

Von Klaus Welzel

Der Zweck heiligt zwar nicht die Mittel. Aber im Falle des Ankaufs
von Steuer-CDs sorgt er dafür, dass die Straftäter per Nachnahme doch
noch ihre Steuerschuld bezahlen. Insofern sorgt der Handel mit den
Datendieben für ein Stück Gerechtigkeit. Datenschützer argumentieren
ja, weil die Schweizer oder liechtensteinischen Banker gegen deutsche
Gesetze verstießen, sei es rechtens, die Diebe zu belohnen, die den
Betrug nun belegen. Das ist – mit Verlaub – reichlich konstruiert. Es
bleibt immer ein Geschmäckle, wenn der Staat mit Verbrechern
gemeinsame Sache macht – auch im Fall einer Kronzeugenregelung.
Betrachtet man den Kuhhandel mit den Namen von Steuerhinterziehern
jedoch unter dem Aspekt des Gemeinwohls, sieht die Sache völlig
anders aus. Zum einen entfaltet der Ankauf von Steuer-CDs enormen
Abschreckungscharakter. Die Zahl der Selbstanzeigen geht sofort in
die Höhe. Zum anderen holt sich der Staat sehr viel Geld, das ihm
zuvor entzogen worden war, zurück. Gegen beides ist nichts zu sagen.
Und deshalb wundert man sich, mit welcher Vehemenz die FDP den Ankauf
von Steuerdaten-CDs bekämpft. Rechtliche Prinzipientreue? Jedenfalls
hatten die Liberalen beim Thema Steuern in den letzten Monaten keine
glückliche Hand.

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