Wie lange will sich der Gesetzgeber, der in
seinen ministeriellen Denk-Tanks ganze Kompanien von Juristen
beschäftigt, noch zum Watschenmann der Karlsruher Verfassungshüter
machen? Oder gilt für den Gesetzgeber bei seinen Versuchen, Ausgaben
oder Bürgerrechte in den Griff zu bekommen, das Prinzip: Versuch und
Irrtum? Damit würde allerdings dem Wähler ein übles Zeugnis
ausgestellt – er würde nämlich bis zum Beweis des Gegenteils einfach
immer für dumm verkauft. Aber es gibt noch Richter in Karlsruhe, um
dieses geflügelte Wort zu gebrauchen. Sie haben in jüngster Zeit die
Pendlerpauschale und die Vorratsdatenspeicherung gekippt, aber auch
die Hartz IV-Sätze korrigiert. Das Arbeitszimmer-Urteil ist nur eine
weitere Klatsche in einer langen Reihe, die unendlich viel
überflüssigen Aufwand bei Steuerzahlern und Finanzämtern produziert.
Und die Politik zeigt sich nicht nur beratungsresistent, was ein
einfacheres Steuersystem angeht, sondern auch ausgesprochen borniert,
wenn das Finanzministerium jetzt die Devise ausgibt, nur wirksam
angefochtene Bescheide zu korrigieren. Den Rechtsbruch hat
schließlich der Gesetzgeber begangen. Das hat er seit gestern
schriftlich.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
Telefon: +49 (06221) 519-0