Zum 1. Januar 2019 treten neue Regelungen zum Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit sowie zur Arbeit auf Abruf in Kraft, die sich auf die tägliche Personalarbeit auswirken werden. Die Verbände Druck und Medien informieren ab Januar 2019 deutschlandweit in elf Fachveranstaltungen über die Neuerungen.
Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Teilzeitansprüchen schaffen die Neuregelungen in Unternehmen ab 46 Arbeitnehmern einen Anspruch auf ?Brückenteilzeit? für ein bis fünf Jahre. Hinzu kommt eine Verschiebung der Beweislast auf den Arbeitgeber, wenn er den Wunsch eines Arbeitnehmers nach Verlängerung seiner Arbeitszeit nicht umsetzen kann.
Es steht zu befürchten, dass die neuen Regelungen dazu einladen, häufiger zwischen Voll- und Teilzeit hin- und herzuwechseln. Das kann gerade kleinere Betriebe vor erhebliche Probleme stellen. Zudem wurden ein formalisiertes ?Erörterungsrecht? zu Arbeitszeitfragen geschaffen und die eigentlich flexiblen Abrufarbeitsverhältnisse reglementiert.
Die nächste Stufe der Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019 folgen: Die geplante Regulierung befristeter Arbeitsverhältnisse wird erhebliche Herausforderungen für Unternehmen mit sich bringen.
Damit Druck- und Medienunternehmen die neuen Regeln optimal handhaben können, bieten die Verbände Druck und Medien branchenspezifische Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland an. Hier erhalten Unternehmer von den Experten der Verbände einen Überblick über alle Neuregelungen und Tipps für die optimale Nutzung der Gestaltungsspielräume.
Die folgenden Info-Veranstaltungen bieten die Verbände an:
Hamburg                            24. Januar          9:30 bis 11:30 Uhr
München                           29. Januar          14:00 bis 17:00 Uhr
Freiburg                             30. Januar          14:00 bis 17:00 Uhr
Frankfurt                           31. Januar          14:00 bis 17:00 Uhr
Hannover                          5. Februar         14:00 bis 17:00 Uhr
Leipzig                                 7. Februar         14:00 bis 17:00 Uhr
Düsseldorf                        7. Februar         14:00 bis 17:00 Uhr
Berlin                                   12. Februar       14:00 bis 17:00 Uhr
Warendorf                        14. Februar       14:00 bis 17:00 Uhr
Stuttgart                            21. Februar       14:00 bis 17:00 Uhr
Oldenburg                         28. Februar       14:00 bis 17:00 Uhr
Die Teilnahme ist für Mitglieder der Druck- und Medienverbände kostenfrei. Für Nicht-Mitglieder kann eine Teilnahmegebühr anfallen.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter
www.bvdm-online.de/infokompakt
Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) ist der Spitzenverband der deutschen Druckindustrie. Als Arbeitgeberverband, politischer Wirtschaftsverband und technischer Fachverband vertritt er die Positionen und Ziele der Druckindustrie gegenüber Politik, Verwaltung, Gewerkschaften und der Zulieferindustrie. Getragen wird der bvdm von acht regionalen Verbänden. International ist er über seine Mitgliedschaft bei Intergraf und FESPA organisiert. Zur Druckindustrie gehören aktuell rund 7.800 überwiegend kleine und mittelständische Betriebe mit etwa 131.000 Beschäftigten