Rückzahlfreier Zuschuss bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit in Sachsen

Bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit können Zuschüsse zum Lebensunterhalt bei der Sächsischen AufbauBank beantragt werden.
Der maximale Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 12.000 EUR und Förderhöchstdauer beträgt 15 Monate.
Die Mittel stellen der Freistaat Sachsen in Verbindung mit dem Europäischen Sozialfond (ESF) bereit.

Es besteht auf diese Förderung kein Rechtsanspruch und andere Fördermöglichkeiten müssen zunächst ausgeschöpft werden.
Die Existenzgründerhilfe, eine der führenden Gründungsberatungen in Sachsen, berät Gründerinnen und Gründer unverbindlich über diese Fördermöglichkeit und deren Antragsvoraussetzungen. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 0351/ 470 25 39 (Dresden), 0341/918 83 12 (Leipzig) oder unter www.existenzgruenderhilfe.de.