Im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung fand am Donnerstag eine Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anerkennung im Ausland
erworbener Berufsqualifikationen statt. Hierzu erklärt der
bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert
Rupprecht:
„Wer Qualifikation und Erfahrung nachweist, darf nicht durch
Verbandsinteressen ausgebremst werden. Auch im Ausland gibt es
hochwertige Abschlüsse. Wer einen solchen Abschluss vorlegt und
einschlägige Berufserfahrung nachweist, ist uns hoch willkommen. Er
verdient Respekt und soll nicht wie ein Student behandelt und mit
einer neuen Vollprüfung gegängelt werden. Hat er noch etwas
aufzuholen, kann er einen Anpassungslehrgang absolvieren und/oder
eine Teilprüfung ablegen.
Nach sechs Jahren Unionsregierung boomt unsere Wirtschaft. Die
Arbeitslosigkeit ist gering wie lange nicht mehr. In vielen Bereichen
fehlen bereits heute Fachkräfte. Nicht zuletzt deshalb sind wir auf
alle verfügbaren Reserven angewiesen. Im Ausland erworbene
berufsrelevante Qualifikationen dabei brachliegen zu lassen, ist
weder integrations- noch arbeitsmarktpolitisch verantwortbar. Deshalb
werden wir mit dem Anerkennungsgesetz dafür sorgen, dass jeder in
kurzer Frist eine Bewertung seines im Ausland erworbenen
Qualifikationsnachweises erhalten kann.
Auch wenn die im Ausland erworbene Qualifikation andersartig ist
als die vergleichbare deutsche Qualifikation – schlechter ist sie
damit noch lange nicht. Sie bietet vielmehr die Chance des Vergleichs
und damit der Qualitätssicherung für den deutschen Bildungsgang.
Diese Chance wollen wir beherzt nutzen.“
Hintergrund:
Der Bundestag berät derzeit das von der Bundesregierung
eingebrachte Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung
im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Der Gesetzentwurf
umfasst ein neues Bundesgesetz, das
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, sowie Anpassungen in bereits
bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in
rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen
für die reglementierten Berufe, also beispielsweise für die
akademischen und nichtakademischen Heilberufe und die
Handwerksmeister. Streitig ist noch, inwieweit insbesondere im
Bereich der Heilberufe vor der Anerkennung noch eine Prüfung
abzulegen ist (Kenntnisprüfung – Vollprüfung; Defizitprüfung –
Teilprüfung).
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