Rupprecht: Eltern haften für ihre Kinder – auch in der Bildung

Weil sie ihren Sohn nicht zur Schule schickte, muss
eine Mutter für sechs Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main bestätigte in dieser Woche zwei vorangegangene
Urteile. Hierzu erklärt der bildungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Albert Rupprecht:

„Nie gaben Bund und Länder mehr Geld für Bildung aus. Nie wurden
ärmeren Familien bessere Aufstiegschancen durch Bildung für ihre
Kinder geboten. Bildung ist aber keine Einbahnstraße. Auch die Eltern
sind gefordert. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder die
entsprechenden Angebote nutzen. Wer das nicht tut, verbaut seinem
Kind den Weg in eine selbstbestimmte Zukunft und verschafft der
Gesellschaft einen neuen Sozialfall. Dagegen muss sich der Staat
wehren. Deshalb ist es richtig, die Schulpflicht als Bildungspflicht
auch durch Ordnungshaft durchzusetzen. Anderenfalls müssen wir uns
nicht wundern, die Kinder auf die schiefe Bahn geraten.“

Hintergrund

Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau hatte ihren
minderjährigen Sohn von November 2008 bis Februar 2009 an insgesamt
37 Tagen nicht zur Schule geschickt. Der Junge stand den Angaben
zufolge zu diesem Zeitpunkt auf dem Wissensstand eines Sonderschülers
der 4. Klasse, obwohl er altersgemäß die 9. Klasse hätte besuchen
müssen. Schon seit 2004 war das Kind „die meiste Zeit“ nicht zur
Schule gegangen. Die Mutter wurde daraufhin zunächst zu einer
Geldstrafe, später zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de