In der ersten Woche nach der Bundestagswahl
sind rund 30 Einsprüche gegen die Wertung des Ergebnisses beim
zuständigen parlamentarischen Ausschuss für Wahlprüfung eingegangen.
Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Dienstag) berichtet, hätten Bürger
wegen der bestehenden Fünf-Prozent-Hürde, vermeintlicher
Auszählungsfehler, der Gestaltung der Stimmzettel oder der Art der
zum Ankreuzen ausliegenden Schreibmittel Einspruch gegen die Wahl
eingelegt.
Laut Zeitung gab es nach der Bundestagswahl 2009 163 solcher
Einsprüche, keiner davon war erfolgreich. Nach Angaben der
Bundestagsverwaltung können Wahlberechtigte noch bis zum 22.
November, 24 Uhr, beim Wahlprüfungsausschuss per Brief oder Fax
Widerspruch einlegen.
Einsprüche werden vom Wahlprüfungsausschuss beraten. Sie können
unter anderem nur dann erfolgreich sein, wenn ein Fehler bei der
Vorbereitung oder der Durchführung der Bundestagswahl Einfluss auf
die Sitzverteilung im Parlament gehabt hat. Ein erfolgreicher
Einspruch kann unter Umständen dann dazu führen, dass die Wahl ganz
oder teilweise wiederholt werden muss.
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