Nach Ansicht des Vorsitzenden des
Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU), ist schon
nach geltender Rechtslage das Tragen einer Burka im öffentlichen
Dienst verboten. Bosbach sagte der „Saarbrücker Zeitung“
(Freitagausgabe): „Gerade im öffentlichen Dienst muss man am
Arbeitsplatz sein Gesicht zeigen. Gegenüber Kollegen und gegenüber
dem Bürger, für den man da ist.“
Wer das nicht wolle, könne somit weder in einer Kommune noch auf
Landes- oder Bundesebene im Staatsdienst tätig sein. „Ich kann mir
auch nicht vorstellen, dass es einen öffentlichen Arbeitgeber gibt,
der hier eine andere Haltung hat.“ Sollten Gerichte irgendwann einmal
Ganzkörperverschleierungen tatsächlich am Arbeitsplatz für zulässig
erklären, „dann müsste der Staat allerdings reagieren und ein
Burka-Verbot erlassen“, so Bosbach.
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