Saarbrücker Zeitung: DGB fürchtet um Einhaltung des Mindestlohns – Kritik an geplanten Verordnungen des Finanzministeriums

Der DGB sieht nach einem Bericht der
„Saarbrücker Zeitung“ (Freitag-Ausgabe) die Einhaltung des ab Januar
geltenden Mindestlohns von 8,50 Euro gefährdet und macht dafür das
Bundesfinanzministerium verantwortlich. Nach Angaben des
Gewerkschaftsbundes werden die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen zur
Einhaltung der Lohnuntergrenze durch zwei geplante Verordnungen des
Ressorts wieder ausgehebelt. Es handele sich um einen
Regelungsvorschlag, „dessen Sinn einzig und allein in einer Förderung
der Umgehung des Mindestlohns zu liegen scheint“, heißt es in einer
Stellungnahme des DGB, aus der die Zeitung zitiert.

So sehe das Mindestlohngesetz beispielsweise eine Pflicht zur
Arbeitszeiterfassung durch die Arbeitgeber für besonders
missbrauchsanfällige Bereiche wie zum Beispiel der Baubranche oder
dem Transport- und Gaststättengewerbe vor. Demnach müsse der
Arbeitgeber auch den Beginn und das Ende der Arbeitszeit seiner
Beschäftigten dokumentieren, um wirksame Kontrollen der dafür
zuständigen Zollbehörden zu ermöglichen. Nach der geplanten
Verordnung brauche in bestimmten Fällen aber nur die Dauer der
Tätigkeit dokumentiert zu werden. Der Verzicht auf eine genaue
Anfangs- und Endzeit mache jedoch die Überprüfbarkeit solcher Angaben
unmöglich, hieß es beim DGB. Auch könne nicht kontrolliert werden, ob
bei Nachtarbeit ein Zuschlag zum Mindestlohn bezahlt worden sei. Wenn
die Verordnungen so kämen, wäre dies „vollkommen kontraproduktiv“,
kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

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