Die EU-Kommission wirft offenbar auch der
Bundesregierung erhebliche Versäumnisse bei der Umsetzung der
EU-Fluggastrechte vor. Laut „Saarbrücker Zeitung“ (Samstag) heißt es
in einer entsprechenden Mitteilung an die Mitgliedsstaaten, dass die
Durchsetzung der Verordnung im Sinne der Passagiere „zu komplex, zu
langsam oder praktisch gar nicht“ erfolge. Der EU-Bericht wurde laut
Zeitung in der letzten Sitzung des Tourismusausschusses des
Bundestages debattiert.
Demnach sei das Vorgehen der nationalen Behörden oft „nicht
wirksam, verhältnismäßig und abschreckend genug“, um den
Luftfahrtunternehmen einen wirtschaftlichen Anreiz zur Einhaltung der
Verordnung zu geben. Die Zahl der Beschwerden werde dadurch immer
größer. Für die Durchsetzung der Fluggastrechte ist in Deutschland
das Luftfahrtbundesamt zuständig.
Der Tourismusexperte der Grünen, Markus Tressel, sagte der
Zeitung: „Dieser Bericht ist eine krachende Schelte für die
Bundesregierung.“ Sie weigere sich schlichtweg, die EU-Verordnung
konsequent durchzusetzen. Laut Tressel reichen pro Jahr bis zu 5000
Fluggäste Beschwerden ein. Bußgelder zwischen 1000 und 4000 Euro
gegen die Airlines würden aber so gut wie gar nicht verhängt. Aus dem
Verkehrsministerium hieß es, es würden keine Mitgliedsstaaten im
Einzelnen genannt. Wie die EU setze sich aber auch die
Bundesregierung für eine Überarbeitung der Verordnung ein.
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