Saarbrücker Zeitung: Gesetzentwurf zu Reform der Pflegebedürftigkeit kommt im Sommer / Gröhe: „Neues Verfahren funktioniert“ / Mehr Rehabilitation

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will
noch im Sommer den lange erwarteten Gesetzentwurf zur grundlegenden
Neuordnung der Pflegebedürftigkeit vorlegen. Das kündigte der
CDU-Politiker im Gespräch mit der „Saarbrücker Zeitung“
(Dienstag-Ausgabe) an. „Angesichts von über einer Million
Pflege-Begutachtungen im Jahr haben wir das neue Verfahren zunächst
umfassend getestet“, erläuterte Gröhe. Dazu seien seit dem
vergangenen Jahr insgesamt 4000 Menschen parallel nach dem alten und
neuen Begutachtungsverfahren eingestuft worden. „Die Ergebnisse
zeigen: Das neue Verfahren funktioniert“, so Gröhe.

Mit dem neuen System werden die bisherigen drei Pflegestufen durch
fünf Pflegegrade ersetzt, um dem individuellen Pflegebedarf besser zu
entsprechen.

Dabei soll künftig die Rehabilitation stärker in den Mittelpunkt
rücken. „Rehabilitation auch im Rentenalter kann helfen, länger
selbständig leben zu können“, sagte Gröhe. Von den mehr als eine
Million Begutachtungen im Jahr werde durch den Medizinischen Dienst
nur in 5000 Fällen eine Empfehlung zur Rehabilitation abgegeben. „Das
darf und kann so nicht bleiben. Das neue Begutachtungssystem wird dem
Bedarf an Rehabilitation besser gerecht“, erläuterte der
CDU-Politiker.

Nach Gröhes Fahrplan soll die Reform 2016 in Kraft treten. „Für
die Umstellung auf die neue Pflegeeinstufung wird man in der Praxis
ein Jahr benötigen, sodass eine flächendeckende Anwendung im Jahr
2017 erfolgen kann“, sagte der Gesundheitsminister.

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