Nach den Worten von
Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) will die Koalition das
Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftssteuer „zügig, nach
Möglichkeit noch im ersten Halbjahr“ umsetzen. Dabei wolle man den
Vorgaben des Gerichts „eins zu eins“ folgen, sagte Altmaier der
„Saarbrücker Zeitung“ (Sonnabendausgabe). Insbesondere gehe es darum,
bei mittelständischen Betrieben und bei Familienbetrieben das
Erbschaftssteuerrecht so auszugestalten, dass diese Unternehmen
erhalten bleiben könnten. Altmaier wies die Kritik der Wirtschaft an
den bisherigen Reformen der Großen Koalition wie die Mütterrente oder
den Mindestlohn zurück. „Die deutsche Wirtschaft ist in einer sehr
robusten Verfassung.“ Drei große Grundentscheidungen der Regierung,
nämlich die Stabilisierung der Energiepreise, der Verzicht auf
Steuererhöhungen und der Verzicht auf neue Schulden, kämen der
Wirtschaft zugute. Auf das noch ausstehende Entgeltgleichheitsgesetz
angesprochen sagte Altmaier, „für alles, was wir in Zukunft
beschließen gilt, dass wir uns auf das konzentrieren, was im
Koalitionsvertrag vereinbart ist und dass wir das bürger- und
wirtschaftsfreundlich umsetzen.“ Es sei im Interesse aller, dass die
Wirtschaft auch 2015 ein robustes Wachstum vorweisen könne. „Dafür
stehen die Zeichen gut. Ich bin überzeugt, dass die Diskussion bald
an Schärfe verlieren wird.“
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