Saarbrücker Zeitung: Leutheusser-Schnarrenberger kündigt Gesetzespaket gegen Abmahnmissbrauch im Internet an – Ausweitung des Datenschutzes in sozialen Netzwerken gefordert – Kritik an Facebook

Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger will Anfang des nächsten Jahres ein
Gesetzespaket zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet
vorlegen. Der „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe) sagte die
FDP-Politikerin, ein Schwerpunkt sei die Eindämmung des
Abmahnmissbrauchs bei Urheberrechtsverletzungen. Allein 2010 habe es
hier 600 000 Fälle mit teils erheblichen Kosten gegeben. „Es gibt
leider schwarze Schafe, auch unter Anwälten, die das zum
Geschäftsmodell gemacht haben.“ Sie wolle im Gesetz nun Streitwerte
festlegen, so dass die Abmahnkosten „nicht mehr aus dem Ruder“ laufen
könnten. „Die bisherige Regelung, dass die Höchstgrenze bei einfach
gelagerten Fällen maximal 100 Euro betragen darf, ist völlig
fehlgeschlagen“, sagte die Ministerin. Zu dem Gesetzespaket werde
auch eine Regelung für die Inkassobranche gehören, „die wir von ihren
schwarzen Schafen befreien werden“. Leutheusser-Schnarrenberger
sprach sich zugleich für eine datenschutzrechtliche Regelung gegen
die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen im Internet aus. „Ich
halte die derzeitige gesetzliche Lage nicht für ausreichend“, sagte
die Ministerin. Notwendig sei eine Regelung, bei der der Einzelne
bewusst eine Entscheidung über die Preisgabe seiner Daten treffen
müsse. „Daten dürfen nur genutzt werden, wenn der Einzelne über die
Verwendung informiert wurde und er ausdrücklich zugestimmt hat.“
Leutheusser-Schnarrenberger verwies darauf, dass für eine
Gesetzesinitiative in diesem Bereich Innenminister Peter Friedrich
(CSU) zuständig sei. Scharf kritisierte die Ministerin den Anbieter
Facebook dafür, dass dort Daten auch nach der Löschung eines Accounts
noch gespeichert bleiben. „Ich finde die Argumentation von Facebook,
man mache das für den Fall, dass der Kunde später wieder einen
Account einrichtet, absolut nicht überzeugend.“ Auch im Internet
müsse der Grundsatz gelten: „Meine Daten gehören mir.“

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