Bundesverbraucher- und Justizminister Heiko
Maas (SPD) hat Nutzern von Videostreams im Internet den Rücken
gestärkt. Maas sagte der „Saarbrücker Zeitung“ (Samstag): „Das reine
Betrachten eines Videostreams ist noch keine
Urheberrechtsverletzung.“ Der Minister ergänzte: „Deshalb dürfen auch
keine Abmahnschreiben verschickt und erst recht keine Abmahngebühren
von Kunden einkassiert werden.“
Unlängst hatte eine Abmahnwelle gegen Internetnutzer für Aufsehen
gesorgt, die angeblich widerrechtlich Pornofilme geguckt haben
sollen. Maas betonte, die Herausgabe der IP-Adressen sei von dem
zuständigen Gericht neu beurteilt worden. Endgültig müsse die
urheberrechtliche Frage jetzt auf europäischer Ebene geklärt werden.
„Das wird eine Aufgabe für die neue EU-Kommission nach der Europawahl
sein.“ Er werde darauf hinwirken, „das Urheberrecht den
Erfordernissen des digitalen Zeitalters anzupassen“.
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