Mautpreller müssen unter Umständen auch mit
einem Fahrverbot rechnen, wenn sie erwischt werden. Wie die
„Saarbrücker Zeitung“ (Dienstag) berichtet, geht dies aus einem noch
nicht beachteten Detail im Gesetzentwurf zur Pkw-Maut von
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hervor.
Demnach können die Kontrolleure ausländischen Autofahrern die
Weiterfahrt untersagen, wenn sie die „Infrastrukturabgabe“ nicht
bezahlt haben. Das ist laut Zeitung dann möglich, wenn „die Abgabe
trotz Aufforderung am Ort der Kontrolle nicht entrichtet wird“, wie
es im Gesetzentwurf heißt. Außerdem müssen die Kontrolleure Zweifel
haben, dass die Maut später bezahlt wird. Zweifel sind laut Entwurf
unter anderem dann angebracht, wenn der Fahrer sich weigert,
Dokumente auszuhändigen oder Auskünfte zu erteilen.
Bislang war lediglich bekannt, dass Mautpreller mit einem Bußgeld
von bis zu 260 Euro rechnen müssen, wenn sie erwischt werden. Die
Strafzahlung soll auch bei Pkw-Haltern im Ausland eingetrieben
werden. Außerdem wird dann der Preis für eine Jahresmaut von maximal
130 Euro fällig. Der Gesetzentwurf zur Pkw-Maut befindet sich derzeit
noch in der Ressortabstimmung. Er soll am 17. Dezember ins Kabinett.
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