Im Koalitionsstreit um den Gesetzentwurf zur
Mietpreisbremse fordert die Union jetzt auch Veränderungen beim
geplanten Bestellerprinzip für die Wohnungsvermittlung. Wie die
„Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstag) berichtet, hat die Arbeitsgruppe
Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion beim
Bundesjustizministerium „Änderungsbedarf“ angemeldet. Das geht aus
einem Schreiben hervor, das der Zeitung vorliegt. Darin wird das
Ministerium zugleich aufgefordert, „die verfassungsrechtlichen
Möglichkeiten und Grenzen der Mietpreisbremse“ zu überprüfen.
Der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak sagte, man bekenne sich zwar
zum Bestellerprinzip. Es regelt, dass derjenige, der den Makler
beauftragt, ihn auch bezahlt. „Der Referentenentwurf führt aber im
Kern dazu, dass immer der Vermieter die Provision zahlt. Das
entspricht nicht dem Koalitionsvertrag.“ Die Union hatte bereits in
einem Eckpunktepapier weitgehende Änderungen angemahnt. Unter anderem
verlangt sie ein Auslaufen des Gesetzes nach fünf Jahren.
Die SPD erteilte der Forderung eine Absage. Rechtsexperte Dirk
Wiese sagte der „Saarbrücker Zeitung“, der Gesetzentwurf sei
ausgewogen und wahre die Interessen von Mietern und Vermietern. „Auch
die Kanzlerin ist wie wir dafür, dass die Mietpreisbremse kommt. Ich
sehe keinen Nachbesserungsbedarf.“
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