Saarbrücker Zeitung: Regierung will freie Wohnortwahl bei Flüchtlingen für drei Jahre einschränken – Ausgleichsgelder für ländliche Regionen

Die Bundesregierung will
Flüchtlingen künftig den Wohnsitz für bis zu drei Jahre zuweisen
können. Nach Informationen der „Saarbrücker Zeitung“
(Mittwochausgabe) aus verschiedenen Regierungskreisen wird im
Berliner Innenministerium derzeit mit Hochdruck an einem
entsprechenden „Wohnungszuweisungsgesetz“ gearbeitet, das noch im
Frühjahr verabschiedet werden soll.

Die Möglichkeit zur Zuweisung eines Wohnortes soll sich dabei
nicht nur auf Flüchtlinge erstrecken, deren Asylantrag noch in
Bearbeitung ist, sondern auch für anerkannte Flüchtlinge gelten –
allerdings nur, wenn sie Sozialleistungen beziehen. Wenn sie sich
selbst versorgen können, bleibt ihnen die Wohnortwahl freigestellt.
Ziel ist es, mehr Flüchtlinge in die ländlichen Gebiete zu schicken,
wo die Bedingungen für sie oft besser sind. Das freie Reisen wird mit
dem Gesetz nicht eingeschränkt. Am Mittwoch findet auf Arbeitsebene
eine Bund-Länder-Besprechung der Innenministerien zum Thema statt.

Nach Informationen der Zeitung soll das Gesetz selbst ebenfalls
nur für einen bestimmten Zeitraum gelten; eine Jahreszahl steht dafür
noch nicht fest. Der Europäische Gerichtshof hatte
Wohnort-Einschränkungen am Dienstag speziell für die Gruppe der
Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus unter der Bedingung für
gerechtfertigt erklärt, dass damit das Ziel einer besseren
Integration verfolgt werde. Regierungskreise interpretierten den
Spruch aus Luxemburg so, „dass das Gericht uns grundsätzlich keine
Stolpersteine in den Weg legt“, wie es hieß. Mit dem neuen Gesetz
sollen zudem den Angaben zufolge die Kommunen, denen künftig
Asylbewerber zugewiesen werden, auch einen Anspruch auf finanzielle
Hilfen bekommen. Vorgesehen seien Ausgleichsmittel für den erhöhten
Aufwand für Integration, Bildung und Wohnungen, so die Zeitung.

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