Saarbrücker Zeitung: Sachsen will größeren Abstand von Windrädern zu Fernstraßen – Branche kritisiert Bundesratsvorstoß

Windräder sollen künftig mehr
Abstand zu Autobahnen und Fernstraßen einhalten. Wie die „Saarbrücker
Zeitung“ (Sonnabendausgabe) berichtet, sieht das ein Vorstoß des
Freistaates Sachsen zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vor,
der jetzt in den Bundesrat eingebracht worden ist. Bisher gilt, dass
Windanlagen 40 Meter Abstand von Autobahnen und 20 Meter Abstand von
Bundesstraßen halten müssen. Die CDU/FDP-Regierung des Freistaates
will nach dem Gesetzentwurf, der der „Saarbrücker Zeitung“ vorliegt,
nun festschreiben, dass der Abstand künftig mindestens der Gesamthöhe
des Windrades (mit Rotor) entsprechen muss. Das sind häufig 200
Meter. Für alle kleineren Anlagen soll eine Mindest-Untergrenze von
150 Metern gelten. Begründet wird die Maßnahme mit der möglichen
Ablenkung von Autofahrern, außerdem mit möglichen Bränden in den
Gondeln. Falls die Gefahr des Eisabwurfs nicht technisch
ausgeschlossen sei – was bei den meisten Windrädern der Fall ist –
soll der Pflichtabstand sogar 400 Meter betragen. Der
Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie, Henning Dettmer,
sagte der Zeitung, gekoppelt mit den durch Bayern und Sachsen bereits
auf den Weg gebrachten pauschalen größeren Abständen zu Bebauungen
sei dies ein Schlag gegen die energiepolitischen Ziele der
Bundesregierung. „Wer die Flächen für die Windenergie immer weiter
beschneidet, gefährdet die Energiewende“, so Dettmer.

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