Abgeordnete werden künftig zur Kasse gebeten,
wenn sie sich im Bundestag daneben benehmen. Wie die „Saarbrücker
Zeitung“ berichtet, will sich der Geschäftsordnungsausschuss des
Parlaments an diesem Donnerstag auf eine Geldbuße von 500 oder 1000
Euro verständigen, falls ein Parlamentarier eine „gröbliche
Verletzung der Ordnung“ begeht. Hintergrund sind die wiederholten
Störaktionen der Linksfraktion im Bundestag. Die im letzten Jahr
bereits angedachte Spanne von bis zu 3000 Euro wurde verworfen.
Demnach soll die Verhängung des Ordnungsgeldes während oder nach
einer Debatte möglich sein und im Ermessen von Bundestagspräsident
Norbert Lammert (CDU) liegen. Laut Zeitung muss im Streitfall das
Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Strafe
entscheiden, weil es sich beim Bundestag um ein Bundesorgan handelt.
Endgültig will der Ausschuss das Konzept Ende Februar beschließen.
Für die Einführung des Ordnungsgeldes müssen sowohl die
Geschäftsordnung des Bundestages als auch das Abgeordnetengesetz
geändert werden.
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