Bundeslandwirtschaftsminister Christian
Schmidt (CSU) will zur Stärkung des Tierschutzes in Deutschland die
Pelztierhaltung verbieten und die Schlachtung trächtiger Kühe stark
eindämmen. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwoch) berichtet, hat
der Minister dafür gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht, die
der Zeitung vorliegen.
Demnach soll die Haltung von Nerz, Iltis, Rotfuchs, Chinchilla
oder Sumpfbiber „zur Gewinnung von Erzeugnissen“ wie Pelze oder Öle
untersagt werden. Das hatte unlängst auch der Bundesrat gefordert.
Verstöße will Schmidt mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro
ahnden. Um Klagen vorzubeugen, können bestehende Betriebe für zehn
Jahre weitergeführt werden. Nach Angaben des Tierschutzbundes gibt es
noch acht Nerzfarmen hierzulande. Korrigieren will Schmidt dafür
nicht das Tierschutzgesetz, sondern das
„Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz“. So sollen die Änderungen
schneller umgesetzt werden können.
Vorgesehen ist zudem ein Schlachtverbot für trächtige Kühe ab dem
letzten Drittel einer Schwangerschaft. Hintergrund ist, dass die
ungeborenen Kälber qualvoll ersticken. Laut Gesetzesvorschlag an die
Regierungsfraktionen gibt es wissenschaftlich begründete
Anhaltspunkte eines Schmerzempfindens in diesem Stadium. Nach
Schätzungen sind jährlich 180.000 Tiere betroffen.
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