Saarbrücker Zeitung: Sozialämter müssen immer häufiger für Beerdigungen aufkommen

Die Sozialämter in den Kommunen müssen
immer häufiger für die Kosten von Bestattungen einspringen, weil die
Hinterbliebenen finanziell überfordert sind. Wie die „Saarbrücker
Zeitung“ (Samstag-Ausgabe) unter Berufung auf Angaben des
Statistischen Bundesamtes berichtet, haben die Behörden im Jahr 2015
für 23.389 Personen eine entsprechende Kostenerstattung vorgenommen.
Das waren 3,3 Prozent mehr als im Jahr 2012.

Die kommunalen Ausgaben für diese Sozialbestattungen beliefen
sich im Jahr 2015 auf 61,7 Millionen Euro. Das waren 4,3 Millionen
mehr als im Jahr 2012. Nach dem Gesetz werden die erforderlichen
Kosten einer Bestattung übernommen, soweit sie den hierzu
verpflichteten Angehörigen nicht zugemutet werden können. Der
Gesetzgeber hat allerdings nicht festgelegt, welche Leistungen zu
einer Sozialbestattung gehören.

In der Regel würden die Kosten nur für sehr einfache Bestattungen
übernommen, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion
im Bundestag, Sabine Zimmermann. Sie hatte die Daten beim
Statistischen Bundesamt abgefragt. „Auch nach ihrem Tod werden die
Verstorbenen ein weiteres Mal als arm gebrandmarkt, durch das
sichtbar ärmliche Begräbnis und die bescheidene Grabausstattung“,
kritisierte die Linken-Politikerin. Notwendig seien „endlich
bundesweit einheitliche Standards“ für Sozialbestattungen, so
Zimmermann.

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