Das Vorhaben der CDU, die Nationalhymne ins
Grundgesetz aufzunehmen, hat derzeit keine Chance auf Umsetzung. Wie
die „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe) berichtet, haben sich SPD
und Grüne jetzt gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen.
SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka sagte der Zeitung: „Es gibt
wichtigere Dinge, die im Grundgesetz verankert werden müssen,
zuvorderst die Möglichkeit von Volksentscheiden auf Bundesebene.“ Die
Nationalhymne werde seit über 60 Jahre gesungen, „und sie wird auch
noch die nächsten 60 Jahre gesungen werden“, ergänzte Lischka. Die
Union hatte die Aufnahme der Hymne ins Grundgesetz vergangene Woche
auf ihrem Parteitag einstimmig beschlossen.
Auch die Grünen lehnten die Idee ab. Parlamentsgeschäftsführerin
Britta Haßelmann sagte der Zeitung: „Die Nationalhymne wird von
vielen Menschen zu vielen Anlässen gern gesungen. Das wird um keinen
Deut besser, wenn sie im Grundgesetz steht.“ Sie ergänzte: „Also was
soll die Übung, ist doch reine Symbolpolitik.“ Für eine
Verfassungsänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag
und Bundesrat.
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