Schiewerling: Ein Meilenstein christsozialer Politik

Bundestag stärkt die Tarifautonomie

Der Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag das Gesetz zur
Stärkung der Tarifautonomie und den Mindestlohn. Dazu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

„Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie setzen wir einen
Meilenstein in der christsozialen Politik der Union. Damit
verwirklichen wir gleich drei unserer zentralen Zielsetzungen: Mehr
Fairness in der Arbeitswelt, die Stärkung der bewährten Tarif- und
Sozialpartnerschaft und somit die Stärkung der Leistungsfähigkeit
unserer sozialen Marktwirtschaft. Und davon profitieren die Menschen
in unserem Land ganz konkret.

Gerade für die Union gilt der Grundsatz „Leistung muss sich
lohnen“. Deshalb ist es nicht nur ein Gebot von Fairness, wenn
Menschen von ihrer Hände Arbeit auch auskömmlich leben können müssen.
Dies ist eine Grundfeste im christlichen Menschenbild, dem die Union
ganz besonders verpflichtet ist. Praktisch ermöglicht wird dies durch
das Prinzip der Tarifautonomie. Sie hat in der erfolgreichen
Wirtschaftsgeschichte unseres Landes ein ausbalanciertes Spiel der
Kräfte garantiert. Die Tarifautonomie verhalf mit zu Prosperität und
Wohlstand und ermöglichte einen fairen Interessenausgleich. Das
deutsche Modell der Tarifautonomie – eingebettet in die Soziale
Marktwirtschaft – ermöglichte zudem soziale Sicherheit wie auch ein
hohes Maß an Betriebsfrieden, was viele andere Länder in Europa lange
nicht erreichen konnten.

Tarifautonomie setzt starke Tarifpartner und eine starke
Tarifbindung voraus. Das Gesetz wird helfen, dass diejenigen
Tarifpartner, die ihre Rolle im Laufe der Zeit weniger ausfüllen
konnten oder wollten, wieder zur notwendigen Stärke zurückfinden
können. Gleich drei Instrumente werden dabei helfen: Verbesserte
Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die
Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und die Einführung eines
Mindestlohns.

Für die Union steht dabei eines immer Vordergrund: Mindestlohn
darf weder Arbeitsplätze gefährden noch Branchen oder Regionen in
ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen oder gar einengen. Genau
deshalb haben wir z.B. für die Zeitungsbranche, für Saisonarbeit wie
in der Landwirtschaft oder für bestimmte regionale Tarife in wenigen
Branchen vertretbare Übergangsregelungen gefunden. Es sind
Hilfestellungen, keine Ausnahmen.

Mindestlohn darf auch nicht zu Einstellungshemmnissen oder gar zu
Fehlanreizen führen. Deshalb die befristete Ausnahme bei der
Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen und die bewusste
Altersgrenze von 18 Jahren. Wir wollen das Jugendliche eine gute,
fundierte Ausbildung machen und nicht auf den –schnellen Euro–
schielen.

Und für die Union ganz wesentlich: Mindestlohn muss wie jede
andere Lohnfindung zentrale Aufgabe der Tarifautonomie und in
alleiniger Verantwortung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleiben.
Der –Mindestlohn per Parlamentsabstimmung– wird jetzt einmalig und
letztmalig erfolgen. Ab dann wird im Zweijahres-Rhythmus die
Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
eigenverantwortlich, mit gesamtwirtschaftlicher Betrachtung und mit
einem breiten Prüfkatalog den Mindestlohn festlegen. Genau das ist
Stärkung der Tarifautonomie, genau das ist einer der wichtigen
Punkte, für den die Union stets eingetreten ist, genau das hilft mit,
unserem Ziel –Wohlstand für alle– noch näherzukommen.“

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