Schiewerling/Holzenkamp: Deutliche Entlastung für Landwirtfamilien

Die christlich-liberale Koalition hat im Ausschuss
Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am gestrigen Mittwoch
eine Änderung bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
beschlossen, mit der hohe Beitragsbelastungen für Landwirtfamilien
abgemildert werden sollen. Hierzu erklären der arbeits – und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling, und der agrarpolitische Sprecher, Franz-Josef
Holzenkamp:

„Weniger Bürokratie und mehr Gerechtigkeit in der sozialen
Absicherung – diese Zielsetzung wird mit der jetzigen Änderung in der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung erreicht. Konkret soll die
umstrittene Situation über drohende Beitragsnachforderungen bei
Nebenerwerbslandwirten entschärft werden. Ehepartner von
Nebenerwerbslandwirten, die in der Vergangenheit versäumt hatten,
ihre Heirat gegenüber der Alterskasse zu melden, müssen dann nicht
mehr Gefahr laufen, hohe Beitragsnachzahlungen leisten zu müssen.

Diese Abmilderung ist ein klares Zeichen für die Stärkung der
landwirtschaftlichen Familienbetriebe. Die drohende Nachzahlung würde
in Ausnahmefällen zu erheblichen Belastungen für die Familien und
Höfe führen. Dies wird nun stark abgemildert. Damit soll eine
Schlechterstellung von Ehegatten, die zwischen August 2010 und Ende
2012 geheiratet haben, gegenüber anderen Paaren vermieden werden.

Bis August 2010 war bei Eintritt der Versicherungspflicht aufgrund
der Eheschließung mit einem Landwirt bei rückwirkender Feststellung
der Versicherungspflicht – z. B. wegen ver¬späteter Meldung der
Verheiratung – auch eine rückwirkende Befreiung von der
Versicherungspflicht ab dem Beginn der Versicherungspflicht möglich.

Die Gesetzesänderung führte ab August 2010 zu einer deutlichen
Ver-schärfung der bestehenden Rechtslage, da eine rückwirkende
Befreiung von der Versi¬cherungspflicht seitdem nur noch innerhalb
einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Eintritts der
Versicherungspflicht durch die Eheschließung möglich ist. Wird der
An¬trag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zu einem späteren
Zeitpunkt gestellt, er¬folgt die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt der
Antragstellung.

Ab dem Jahr 2013 ist die Änderung entschärft, da mit dem Gesetz
zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung (LSV-NOG) ein automatischer Datenabgleich
eingeführt wurde, durch den die landwirtschaftliche
Sozialversicherung auch ohne eine Meldung der Eheleute zeitnah von
der Eheschließung erfährt und die Versicherungspflicht zeitnah
feststellen kann.

Aufgrund dieses Datenabgleichs kann die Verschärfung bei den
Befreiungsfristen für Eheschließungen nun wieder zurückgenommen
werden, da eine „Sanktionierung“ verspäteter Meldung der Heirat nicht
mehr unbedingt notwendig ist. Damit wird es für die Landwirte
einfacher zu entscheiden, ob eine Befreiung möglich ist.

Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen
werden.“

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