Mindestlohn darf weder Arbeitsplätze noch Branchen
gefährden
In erster Lesung hat der Bundestag heute das Tarifpaket behandelt.
Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Tarifautonomie fördern und stärken! Mit dieser Zielsetzung wird
die Union in die Fachberatungen zum Gesetz zur Stärkung der
Tarifautonomie gehen. Die Tarifautonomie hat in der
Wirtschaftgeschichte unseres Landes ein ausbalanciertes Spiel der
Kräfte ermöglicht. Dies verhalf zu Prosperität und Wohlstand und
ermöglichte einen fairen Interessenausgleich. Das deutsche Modell der
Tarifautonomie – eingebettet in die Soziale Marktwirtschaft
ermöglichte zudem soziale Sicherheit wie auch ein hohes Maß an
Betriebsfrieden, was viele andere Länder in Europa lange nicht
erreichen konnten.
Tarifautonomie setzt starke Tarifpartner und eine starke
Tarifbindung voraus. Das Gesetz wird helfen, dass die Tarifpartner in
den Bereichen, in denen sie ihre Rolle im Laufe der Zeit weniger
ausfüllen konnten oder wollten, wieder zur notwendigen Stärke
zurückfinden können. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass mehr Fairness
im Job erreicht und sozialen Schieflagen am Arbeitsplatz verhindert
werden. Drei zentrale Punkte werden diese Zielsetzung verwirklichen:
Verbesserte Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlichkeit von
Tarifverträgen, die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und
die Einführung eines Mindestlohns.
Leitlinie für die Union ist dabei: Der Mindestlohn darf
Tarifautonomie weder schwächen noch ersetzen. Deshalb ist es so
wichtig, dass die Tarifpartner den Mindestlohn künftig in einer
Kommission selbst festlegen. Das Parlament bestimmt den Mindestlohn
nur ein einziges Mal; dann ist dies wieder ureigenste Aufgabe der
Tarifpartner. Aus dieser Verantwortung der Tarifautonomie dürfen die
Tarifpartner nicht entlassen werden. Dies gilt auch für die
Rahmenbedingungen, wie dieser Mindestlohn ausgestaltet wird.
Für die Union gilt ein zweiter wesentlicher Grundsatz: Mindestlohn
darf weder einzelne Arbeitsplätze noch ganze Branchen gefährden.
Deshalb wird die Union in den Beratungen Präzisierungen einbringen.
Dies gilt unter anderem für Tarifübergangsregelungen gerade bei
regionalen Tarifverträgen oder für branchenspezifische
Herausforderungen, z. B. bei Formen von Saisonarbeit.
Auch dürfen Mindestlohn-Regelungen nicht zu mehr Bürokratie in den
Betreiben führen. Die Union geht davon aus, in den kommenden
Beratungen gemeinsam mit dem Koalitionspartner konstruktiv und
einvernehmlich die Detailfragen zu einem guten Abschluss zu
bringen.“
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