Die Bundesregierung wird in der kommenden Woche die
Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz auf den
Weg bringen. Damit kann der Mindestlohn in der Fleischbranche zum 1.
Juli in Kraft treten. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling, und der zuständige Berichterstatter Wilfried Oellers:
„Die Union setzt sich verlässlich, wirksam und konsequent für
Fairness in der Arbeitswelt ein. Die Aufnahme der Fleischwirtschaft
ins Entsendegesetz steht am Ende eines langen und intensiven
Prozesses zwischen Politik und den Tarifpartnern. Den Tarifpartnern
ist es gelungen, nach jahrelangen Verhandlungen einen
Mindestlohntarifvertrag zu schließen. Maßgeblich geprägt wurde dieser
Prozess vom Einsatz der Fachpolitiker und Regierungsmitglieder der
Union – und das bereits weit vor der letzten Bundestagswahl.
Damit dieser Mindestlohn ausnahmslos für alle betroffenen
Arbeitnehmer – auch die der Werkvertragsunternehmer aus dem Ausland –
seine Wirkung entfaltet, erfolgt die Aufnahme der gesamten Branche in
das Entsendegesetz. Damit hat die Union nicht nur ihr Wahlversprechen
umgesetzt. Die Union legt zudem in der gesetzgeberischen Praxis ein
klares Bekenntnis ab: für Fairness und Mindeststandards und gegen
jegliche Formen von Ausbeutung.
Überdies belegen CDU und CSU mit ihrem Handeln ihre Kompetenz und
Entschlusskraft ganz im Sinne der sozialen Marktwirtschaft. Die Union
hat die Tarifpartner dieser Branche deutlich zurück in ihre ureigene
Rolle als Verantwortliche für die Sozialpartnerschaft und
Tarifautonomie begleitet. Gerade vor dem Hintergrund von zum Teil
exzessiven Begleiterscheinungen in Teilen dieser Branche wiegt die
Rückbesinnung auf die Grundsätze der Tarifpartnerschaft umso stärker.
Dies hat auch eine klare Signalwirkung für andere Bereiche des
Arbeitslebens und der Tarifpolitik. Tarifautonomie und
Tarifpartnerschaft funktionieren auch im schwierigen Umfeld. Die
Koalition aus CDU/CSU und SPD flankiert dies nun durch die Aufnahme
ins Entsendegesetz und damit in die Allgemeinverbindlichkeit.“
Hintergrund:
Der Tarifvertrag der Fleischindustrie ist Mitte Januar
unterzeichnet worden und sieht die Einführung eines
bundeseinheitlichen Mindestlohns zum 1. Juli 2014 in Höhe von 7,75
Euro vor, der in weiteren Stufen bis zum 1. Dezember 2016 auf 8,75
Euro steigen soll. Er gilt für alle Betriebe der Fleischwirtschaft
(überwiegend Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch). Um
eine Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns zu erreichen, muss die
Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden. Dies
ist das Ziel des Gesetzgebungsverfahrens.
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