Schiewerling: Wichtige Verbesserungen vereinbart

Gesetzentwurf zum SGB II-Änderungsgesetz ist auf
der Zielgeraden

Aus den gemeinsamen Verhandlungen von CDU/CSU und SPD zum Entwurf
des neunten SGB II-Änderungsgesetzes geht eine Botschaft schon jetzt
klar hervor: Menschen, die es besonders schwer haben, beruflich
wieder Fuß zu fassen, können künftig länger als bisher auf diesem Weg
zurück auf den Arbeitsmarkt gefördert werden. Einigung gab es auch in
weiteren Detailfragen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling:

„Wir konnten uns auf Änderungen im Bereich der
Arbeitsgelegenheiten einigen und wollen so Langzeitarbeitslose
stärker unterstützen. In einem Zeitraum von fünf Jahren sollen
Langzeitarbeitslose zukünftig drei Jahre eine öffentlich geförderte
Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben können.
Bisher war das nur für maximal zwei Jahre in einem Zeitraum von fünf
Jahren möglich. Mit dieser Neuregelung gehen wir auf die Vorschläge
der Länder und vieler Verbände ein.

Wir haben uns mit der SPD auch darauf geeinigt, dass Personen, die
eine Arbeitsgelegenheit ausüben, künftig zusätzlich durch eine
sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden können. Ziel ist die
Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und die langfristige
Integration des Geförderten in den Arbeitsmarkt. Entsprechende
Aufwendungen erstattet das Jobcenter. Gewerkschaften und Arbeitgeber
bekommen eine stärkere Beratungsfunktion, wenn es um die Einrichtung
von Arbeitsgelegenheiten geht.

Auch die Förderung von Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen
und in Ausbildung sind, wird verbessert. Sie bekommen in bestimmten
Härtesituationen Unterstützung vom Jobcenter. Menschen, die aufgrund
der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr bedürftig sind, können
in den ersten Monaten in ihrer neuen Tätigkeit nachgehende
Unterstützung bekommen. Hierfür haben wir den Kreis möglicher Hilfen
erweitert. So soll zukünftig jede erforderliche Unterstützung
geleistet werden können. Es wird zudem gesetzlich klargestellt, dass
die Verletzung von Mitwirkungspflichten im SGB II bei der Beantragung
einer vorgezogenen Rente wegen Alters nicht sanktioniert wird. Daher
wird es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen.

Weitere Verbesserungen, auf die wir uns verständigen konnten,
betreffen beispielsweise die Ausgestaltung von
Eingliederungsvereinbarungen, die Verbesserung der Zusammenarbeit von
Behörden, die Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das
Arbeitslosengeld II und die Abtretbarkeit von Leistungen der
Grundsicherung.

Für Alleinerziehende und den umgangsberechtigten Elternteil bleibt
es beim geltenden Recht.“

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