Die geplante Zuschussrente rückt aktuell in die
Diskussion um wirksame Instrumente gegen Altersarmut. Dazu erklärt
der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Die Zuschussrente ist ein richtiges Mittel gegen die drohende
Altersarmut. Sie ist für Menschen gedacht, die jahrzehntelang hart
gearbeitet haben, ohne dabei jedoch genügend Geld für eine
ausreichende Altersversorgung verdient zu haben. Auch diese
Lebensleistung muss anerkannt werden; auch diese Arbeitsleistung muss
mit der Sicherung der Lebensgrundlagen im Alter honoriert werden.
Diese Menschen haben in ihrer Altersversorgung mehr verdient als eine
Grundsicherung.
Wer ihnen die Zuschussrente verweigern will, verweigert sich auch
dem Grundsatz, dass sich Leistung lohnen muss. Zuschussrente ist kein
Almosen, sondern die Anerkennung von Leistung.
Die Zuschussrente soll auch für Menschen gelten, die wegen
Kindererziehung und Pflegezeiten und trotz privater Altersvorsorge
keine Rentenansprüche haben, die über der Grundsicherung liegen. Das
sind in erster Linie Frauen.
Die Finanzierung der Zuschussrente wird mittel- und langfristig
ausschließlich aus Steuermitteln erfolgen. Und zwar unter anderem
über Gelder, die auf der anderen Seite bei der Grundsicherung
eingespart werden. Denn Bezieher der Zuschussrente verlassen die
Grundsicherung und wechseln ins bewährte System der
Rentenversicherung. Sie werden dort das Gleichgewicht der
beitragsfinanzierten Rente nicht stören.
Altersarmut stellt künftig eine Herausforderung für die soziale
Balance in unserer Gesellschaft dar. Deshalb sind heute entschlossene
Schritte notwendig. Ein solcher Schritt ist die Zuschussrente.
Weitere Schritte sind die Verbesserungen bei der
Erwerbsminderungsrente sowie bei den Rehabilitationsleistungen.
Der Verhinderung von Altersarmut dient genauso die massive
Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Frührentner, wie sie von der
FDP und anderen Kritikern der Zuschussrente gefordert wird. Aber nur
mit dem Gesamtpaket erreichen wir auch die Gesamtwirkung. Zudem gilt
bei der Hinzuverdienstgrenze wie bei der Zuschussrente ein und
derselbe Grundsatz: Leistung muss sich lohnen – Arbeitsleistung ist
der beste Schutz vor Altersarmut.
Die Kritik an der Zuschussrente resultiert oft aus Unkenntnis
darüber, dass sie effizienter Altersarmut vermeidet als die bisherige
Rente nach Mindesteinkommen. Die befürchteten Mitnahmeeffekte werden
nämlich dadurch verhindert, dass Einkommen, und zwar auch das des
Ehepartners, angerechnet wird.“
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