Schließung von Arbeitsgerichten – Hahns Pläne immer konfuser – GRÜNE reichen Dringlichen Berichtsantrag* ein

„Die Pläne zur Schließung von Arbeitsgerichten in Hessen werden immer konfuser. Justizminister Hahn verwies in der letzten Sitzung des Rechts- und Integrationsausschusses des Landtags auf Vorschläge des Rechnungshofs von 2005, der die Reduzierung der Standorte von 12 auf 7 vorgeschlagen hatte. Danach sollte allerdings das Arbeitsgericht Offenbach erhalten bleiben und sogar noch das Arbeitsgericht Hanau übernehmen. Hahn will jetzt aber Offenbach schließen. Außerdem wird im Bericht des Rechnungshofs mitgeteilt, die damalige Landesregierung wolle „aus Gründen der Standortsicherung“ die Gerichte in Limburg und Bad Hersfeld erhalten. Hahn will sie jetzt doch zumachen. Was hat sich denn in der Sache geändert seit 2005, dass nunmehr andere Maßstäbe gelten sollen?“ fragt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.

Im Bericht des Rechnungshofs werde auch die Absicht der Landesregierung mitgeteilt, weitere Untersuchungen über die Erreichbarkeit der Gerichte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Interessen der Rechtsanwälte und der ehrenamtlichen Richter sowie die Umsetzungsperspektiven des Personals durchzuführen. „Wir wollen jetzt wissen, ob diese Untersuchungen und die angekündigten Abstimmungen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den letzten fünf Jahren tatsächlich stattgefunden haben und zu welchem Ergebnis sie geführt haben. Sonst sind Hahns Pläne bar jeder Grundlage“, meint der Abgeordnete. Er hat einen Dringlichen Berichtsantrag* für die Sitzung des Ausschusses in der kommenden Woche eingebracht. „Wer die Vorschläge des Rechnungshofs als Beleg für seine Pläne anführt, diese dann aber praktisch konterkariert, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, doch nur “dumm zu streichen statt intelligent zu sparen“.“

*Den Antrag finden Sie unter:
http://www.gruene-fraktion-hessen.de/cms/presse/dok/338/338706.schliessung_von_arbeitsgerichten_hahns_p.html

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