Schockenhoff: Libyen auf dem Weg zu Rechtstaatlichkeit und Demokratie unterstützen

Als erste Bundestagsabgeordnete seit dem Sturz
Gaddafis besuchten Roderich Kiesewetter und Dr. Andreas Schockenhoff
in den vergangenen Tagen Libyen. Zu den Ergebnissen und Eindrücken
seiner Reise erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Andreas Schockenhoff:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine freiheitliche
Zukunft Libyens ebenso ein wie für eine demokratische Entwicklung in
Tunesien oder Ägypten. Ziel unserer Reise war es, der neuen libyschen
Führung so schnell wie möglich unsere Unterstützung beim Wiederaufbau
und beim Aufbau einer Demokratie anzubieten.

In unseren Gesprächen mit Repräsentanten der neuen libyschen
Führung haben wir verdeutlicht, dass wir die Einbindung Libyens in
die regionalen Initiativen der Europäischen Union langfristig
vertiefen wollen. Zur Unterstützung des libyschen Übergangsprozesses
ist insbesondere eine rasche Wiederbelebung der libyschen Wirtschaft
notwendig. Hier setzt die libysche Übergangsregierung ebenso auf
deutsche Zusammenarbeit und Unterstützung wie bei der
Ausbildungshilfe für die junge Bevölkerung des Landes.

Wir haben unsere Bereitschaft erklärt, uns an möglichen
EU-Missionen in den Bereichen Sicherheitssektorreform,
Grenzmanagement und DDR (Disarmament, Demobilisation, Reintegration –
Entwaffnung, Demobilisation und Reintegration) zu beteiligen. Die
anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Milizen und
Stämmen – etwa in Tripolis – machen die Entwaffnung besonders
dringlich. Der Schutz der Grenzen Libyens ist zur Kontrolle der
Migration nach Europa von größter Bedeutung.

Auch wollen wir Libyen helfen, fehlende oder mangelhafte
staatliche Strukturen zu überwinden und eine funktionierende
Verwaltung aufzubauen.

Wir haben allerdings auch unsere klaren Erwartungen zur Einhaltung
der Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit, Achtung demokratischer
Standards und Grundfreiheiten sowie beim weiteren Aussöhnungsprozess
zwischen den Bevölkerungsgruppen verdeutlicht. Werden diese vom
libyschen Volk während der Revolution eingeforderten Prinzipien
eingehalten, soll auch ein möglicher verfassungsrechtlicher Bezug auf
die Scharia für unsere Zusammenarbeit mit der libyschen Führung nicht
ausschlaggebend sein.“

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